Die Richtlinien für das Stipendium an unserer Privatschule

Die Erasmusschule bietet Schüler:innen die Möglichkeit, ein Stipendium an unserer Privatschule zu erhalten. Dieser Beitrag erläutert die Voraussetzungen und das Verfahren zur Vergabe eines Stipendiums.

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Voraussetzungen für das Stipendium an unserer Privatschule

Um ein Stipendium an unserer Privatschule zu beantragen, müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden.

Voraussetzungen für das Stipendium an unserer Privatschule

  1. Formloser Antrag auf ein Stipendium an gerlinde.herd-huber(at)erasmus-frankfurt.de
  2. Verdienstbescheinigung sowie formlose datenschutzrechtliche Erklärung, dass diese den Ausschussmitgliedern vorgelegt werden darf
  3. Sonstige Referenzen

Anträge für ein Stipendium werden nur von Familien berücksichtigt, deren jährliches Familieneinkommen die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (derzeit 59.400 € pro Jahr) nicht überschreitet.

Verfahrensweise bei der Vergabe eines Stipendiums für das Erasmus Gymnasmium

Die Mitglieder des Ausschusses besprechen den Antrag und entscheiden nach bestem Gewissen über eine Zustimmung, Ablehnung und ggf. die Höhe des Stipendiums. Die Höhe des Schulgeldes (inkl. Verpflegung) beträgt zurzeit 800 € pro Monat.

Ein Teil-Stipendium für 1 Jahr im Gymnasium errechnet sich wie folgt:

  • Teilstipendium: 267 € pro Monat
  • Anteil Eltern: 534 € pro Monat

Die Aufnahmegebühr entfällt.

Förderungsdauer und Neuantrag für das Stipendium

Die Förderung durch ein Stipendium an unserer Privatschule gilt für ein Schuljahr. Eine Verlängerung muss bis zum 31. März des laufenden Schuljahres neu beantragt werden.

Entscheidungsprozess

Der Ausschuss entscheidet durch Abstimmung. Bei Stimmengleichheit zählen die Stimmen des Geschäftsführers und der Schulleitung doppelt.

Benachrichtigung

Die Eltern erhalten einen Bescheid über Genehmigung oder Ablehnung. Eine Begründung wird nicht gegeben.

Dokumentation und Information

Der Bescheid wird der Schulakte beigefügt, sofern eine Akte existiert, und bei einem Schulwechsel entnommen. Die Landesgeschäftsführung des ASB Landesverband Hessen wird über jeden Antrag informiert. Diese Aufgabe übernimmt die Geschäftsführung oder Schulleitung der Erasmusschule.

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